Marc Wäckerlin
Für eine libertäre Gesellschaft

Grenzen für Staat und Demokratie

April 19, 2015

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schlagbaum-oeffnen-menschenrechtSpätestens seit der Abstimmungen über die Unverjährbarkeit von Straftaten, der Masseneinwanderungsinitiative, der Ausschaffungsinitiative oder dem Minarettverbot, aber auch in Bezug auf die Suchtmittelkriminalisierung oder das Glücksspielgesetz stellt sich die Frage, ob ein Staat alles darf, und ob mit Demokratie alles zu rechtfertigen ist. Meine Antwort darauf ist ein klares «Nein», im Gegenteil, ich fordere unumstössliche Grenzen für die Macht des Staates und auch Grenzen für die Demokratie.

Es kann nützlich und sinnvoll sein, wenn sich Menschen zu einer Gemeinschaft zusammenschliessen, um gemeinsame Angelegenheiten gemeinsam zu regeln. Man kann fordern, dass dies durch freiwillige Zusammenschlüsse geschieht, beispielsweise als Vereine oder Interessensgemeinschaften. Das ist in vielen Bereichen möglich.

Daher ist meine erste Forderung: Alles, was auf freiwilliger Basis geregelt werden kann, soll auch auch auf freiwilliger Basis geregelt werden. Der Staat hat kein Recht, allen Regelungen aufzuzwingen, wo keine Regelungen notwendig sind.

Wir sind freie Menschen und haben ein Recht auf unsere persönliche Freiheit. Diese umfasst insbesondere auch die Hoheit über Leib, Leben, Besitz und persönliche Daten. Der Staat hat diese Freiheit zu schützen und kein Recht, in diese Freiheit einzugreifen, solange ein Eingriff in die Freiheit des einen nicht dem notwendigen Schutz der Freiheit eines anderen geschuldet ist.

Daraus folgt meine zweite Forderung: In die persönliche Freiheit eines Einzelnen darf nicht eingegriffen werden, es sei denn, die persönliche Freiheit eines anderen sei übermässig in Gefahr.

Freie Menschen sollen miteinander beliebige Verträge schliessen können, und damit in einem freien Markt frei wirtschaften. Der Staat hat kein Recht, sich einzumischen, solange alle Vertragsparteien freiwillig zustimmen und keine unbeteiligten Drittpersonen dadurch übermässig zu Schaden kommen.

Daraus folgt meine dritte Forderung: In freiwillige Verträge zwischen mündigen Personen darf nicht eingegriffen werden, es sei denn, unbeteiligte Drittpersonen werden dadurch übermässig ihrer Freiheit beraubt.

Darüber hinaus muss die Subsidiarität gelten, das heisst, Entscheide sind möglichst tief unten zu fällen. Was ein Einzelner selbst entscheiden kann, soll er selbst entscheiden. Was eine freiwillige Gruppe selbst entscheiden kann, soll sie selbst entscheiden. Was auf Gemeindeebene entschieden werden kann, soll auf Gemeindeebene entschieden werden. Was auf kantonaler Ebene entscheiden werden kann, soll auf kantonaler Ebene entschieden werden. Nur was ausschliesslich auf nationaler Ebene entschieden werden kann, darf auf nationaler Ebene entschieden werden. Internationale Verträge sollen nur im absoluten Ausnahmefall zustande kommen. Hingegen gebietet die persönliche Freiheit ohnehin offene Grenzen ohne Einschränkungen und ohne Zölle für Menschen und Waren. Zu den damit verbunden Problemen und Lösungen folgt ein weiterer Beitrag.

In letzter Konsequenz bedeutet das, dass wir den Staat abschaffen müssen, wie das die Libertären verlangen. Allerdings könnte man sich in einem ersten Schritt auch  darauf einigen, dass der Staat auf das Minimum reduziert wird, namentlich auf eine unabhängige Justiz, die im Streitfall die Interessen abwägt und die den Schutz der persönlichen Freiheit durchsetzt. Das wäre ein sogenannter Nachtwächterstaat. Allerdings ist das nicht notwendig, denn eine solche Rolle könnte zum Beispiel auch eine private Rechtschutzversicherung übernehmen, die ihre Versicherten bei einem Eingriff in ihre Freiheit entschädigt, und im eigenen Interesse versucht, solch Eingriffe zu verhindern. Die Versicherung könnte mit einem Wachdienst zusammenarbeiten, um Verbrechen zu verhindern, mit einer privaten Detektei die Schuldigen ermitteln und zur Verantwortung ziehen.  Am besten steht es um die Freiheit, wenn die Macht so verteilt wird, dass keiner zuviel davon hat. Dies ist am einfachsten umzusetzen, wenn es keine Monopole gibt, also auch kein Gewaltmonopol, sondern wenn auch die typischen Staatsaufgaben, wie Sicherheit, soziale Absicherung oder Bildung durch konkurrenzierende private Firmen erbracht werden. Die Konkurrenz garantiert den Menschen eine Auswahl und jeweils auf die individuelle Situation angepasste Lösung, während ein Staat allen dieselbe Einheitslösung zwangsverordnet. Die freie Marktwirtschaft ist durchaus in der Lage, solche Leistungen zu erbringen. Gegen einen Minimalstaat spricht, dass ein solcher immer dazu tendiert, seine macht auszuweiten, so dass man doch bald wieder bei einem übergriffigen Bürokratiemonster landet. Es ist unmöglich, Angesichts von Partikulärinteressen eine Regierung im Zaum zu halten. Daher wäre eine rein marktwirtschaftliche Lösung zu bevorzugen. In jedem Fall aber müssen für den Staat dieselben Regeln gelten, wie für Private. Ein Staat darf keine Sonderrechte haben, die Privaten nicht zustehen. Daraus ergibt sich auch, dass das Privatrecht auch auf den Staat anzuwenden und das öffentliche Recht ersatzlos abzuschaffen ist.

Wenn zwei im Streit liegen, braucht es neutrale Regeln und neutrale Schiedsrichter, um den Streit zu entscheiden. Daher braucht es sinnvolle und nachvollziehbare Regeln, die das Zusammenleben da ermöglichen, wo es zu Konflikten kommt. Regeln sollen sich dabei darauf beschränken, Konfliktsituationen fair zu lösen. Bei der Konfliktlösung ist immer von der maximalen individuellen Freiheit auszugehen. Auch wenn die Freiheit anecken mag, gibt es keinen Grund, diese zu verbieten oder einzuschränken. Wenn jemand zum Beispiel Nacktwanderer oder Frauen in Burkas nicht mag, soll er weg schauen. Nichts gibt ihm das recht, Kleidungsvorschriften für Dritte zu erlassen.

Den Schutz von Leib, Leben, Besitz und persönliche Daten kann ein Einzelner nicht bewältigen. Grundsätzlich basiert ein solcher Schutz rein auf Notwehr. So kann der Einzelne sein Notwehrrecht delegieren, um sich zu schützen. Theoretisch könnte man diesen Schutz an Privatfirmen übertragen, oder an den Staat. Doch es hat grundsätzlich jeder den gleichen Anspruch auf Wahl der Delegation, und daher ist eine Zwangsdelegation an den Staat ein Verstoss gegen individuelle Freiheitsrechte. Wer will darf sich aber in einem nichtkommerziellen Kollektiv zusammenschliessen, und dieses «Staat» nennen. Aber der Beitritt muss freiwillig erfolgen.

Selbst wenn man aus rein pragmatischer Sicht sinnvoll, Gesetzgebung und Justiz auf einen demokratisch kontrollierten Rechtsstaat basiert und das staatliche Gewaltmonopol beibehält, muss ein solcher Staat doch zumindest auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Und es muss klare Grenzen geben, die verhindern, das sich der Staat zuviele Kompetenzen aneignet, oder dass er in die Freiheit seiner Bürger eingreift. Keinesfalls darf ein Staat oder eines seiner Organe gegen eine der drei oben genannten Forderungen verstossen. Ein Staat, der sich an die Forderungen hält, kann durchaus nützlich sein, um die Freiheit seiner Einwohner zu schützen. Das heisst gleichzeitig auch, dass ein Verstoss gegen eine der Forderungen ein nicht-legitimer Eingriff in die persönliche Freiheit eines Menschen wäre. Ein Staat, der in die Freiheit der Menschen eingreift, macht sich zum Unrechtsstaat, und es wird legitim, den Staat in Bezug auf diesen Eingriff zu bekämpfen.

Das heisst ganz klar auch, dass auch eine Demokratie nicht alles darf. Demokratisch legitimieren kann man nur, was demokratisch legitimiert werden muss, sprich das, was sinnvollerweise gemeinsam geregelt wird. Ein Eingriff in die persönliche Freiheit hingegen kann nicht demokratisch legitimiert werden. Die persönliche Freiheit steht über allen Gesetzen, solange sie niemandem übermässigen Schaden zufügt.

Es ist allerdings eine legitime Forderung, Opfer von Tätern zu schützen. Das wiederum bedingt einen Eingriff in die Freiheit eines Täters, der allerdings der Tat angemessen sein muss. Ich gehe in einem anderen Beitrag auf die Grenzen der Freiheit ein.

Für die Verwaltung gemeinsamer Güter braucht es keine Steuern, sondern lediglich eine kostendeckende Nutzungsgebühr. Da Steuern eine Form der Enteignung sind, und damit ein Eingriff in die persönliche Freiheit, sollen staatliche Dienstleistungen grundsätzlich als freiwilliges Angebot erbracht werden, das mittels kostendeckender Gebühren finanziert wird.

Es sind drei neue Beiträge versprochen zu den Themen:

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[…] können. Diese Überlegungen sollen vor allem auch meine früheren Aussagen über die notwendigen Beschränkungen von Staat und Demokratie weiter […]

[…] Ich stimme zu, dass die Demokratie die beste aller schlechten Lösungen ist, aber sie ist dennoch eine sehr schlechte Lösung. Das geht auch besser, davon bin ich überzeugt. Mein erster Lösungsansatz dazu ist, dass der Entscheidungsspielraum des Staates, damit der Politik und der Demokratie grundsätzlich eingeschränkt wird. […]