Freiheit
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Die Wikipedia definiert Freiheit «als die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen allen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt in Philosophie und Recht der Moderne allgemein einen Zustand der Autonomie eines Subjekts.»
Der Begriff der Freiheit hat Nuancen und Abstufungen, die einer Klärung bedürfen. Zudem wird der Begriff wird für vieles gebraucht und auch missbraucht. Viele reden von Freiheit und haben keine Ahnung davon, oder gebrauchen den Begriff bewusst oder unbewusst falsch. Freiheit wird oft in einem absoluten Sinn verwendet, obschon Freiheit nicht absolut sein kann, sondern immer relativ in Beziehung zu anderen Freiheiten steht, so ist die Freiheit des Einen oft eine Einschränkung für andere. Manche glauben, sie hätten die Freiheit, anderen Vorschriften zu machen, oder sie könnten beispielsweise andere mittels Militärdienstpflicht zwingen, ihr Leben für eine vermeintliche Freiheit zu riskieren.
Negative und positive Freiheit
Manche Philosophen unterscheiden zwischen negativer und positiver Freiheit: Negative Freiheit ist die Freiheit vor Zwang. Positive Freiheit umfasst die Freiheit, etwas auch tatsächlich tun zu können. Wobei die Definition positiver Freiheit in der Wikipedia weder schlüssig noch überzeugend ist. Um es etwas klarer zu machen, könnte man vielleicht das Recht auf Information als negative Freiheit so auffassen, dass niemand das Recht hat, einem anderen den Zugang zu Medien zu verbieten. Staaten, die ihren Bürgern verbieten, Satellitenschüsseln aufzustellen und damit beliebige Sendungen zu empfangen handeln demzufolge unrechtmässig. Als positive Freiheit formuliert würde hingegen dasselbe Recht bedeuten, dass Medien gezwungen werden, ihre Informationen kostenlos abzugeben, oder dass die einen Menschen gezwungen werden, anderen Menschen den Zugang zu Medien zu finanzieren. Das heisst, jede so formulierte positive Freiheit wäre ein Eingriff in eine negative Freiheit. In vielen Fällen folgt aus einer positiven Freiheit ein Eingriff in die negative Freiheit des Eigentumsrechts oder in die Handlungsfreiheit Dritter. Aus diesem Grund ist es unmöglich, gleichzeitig negative und positive Freiheiten einzufordern. Diesem Zwiespalt begegnen wir auch bei den Menschenrechten der zweiten Generation, beispielsweise beim «Recht auf Nahrung».
Wenn ich Freiheit einfordere, rede ich daher immer von negativer Freiheit. Nur eine negative Freiheit kann bedingungslos sein, positive Freiheiten haben ihre Grenzen dort, wo sie die negativen Freiheiten anderer Menschen beeinträchtigen. Bei einer Gegenüberstellung von negativen und positiven Freiheiten sind negative Freiheiten stets höher zu gewichten. Diese Rangordnung ergibt sich auch aus den nachfolgenden Überlegungen.
Gewichtung von Freiheiten
Dies führt zum Thema, dass die Freiheit des Einen die Freiheit eines Anderen beeinträchtigen kann. Das kann die Grenze der Freiheit des Einen definieren. Die Freiheit eines Anderen kann die Grenze der Freiheit des Einen sein, aber sie muss es nicht, denn Freiheit ist nicht gleich Freiheit. Unterschiedliche Arten der Freiheit sind unterschiedlich zu gewichten. Es gibt mehr und weniger grundlegende Freiheiten. Selbst innerhalb einer Abstufung gibt es mehr oder weniger gewichtige Unterabstufungen. Im Konfliktfall spielt das eine wesentliche Rolle, denn letztlich ist die Freiheit des Einen die Grenze der Freiheit des Anderen, aber eben nur, wenn die im konkreten Fall betroffene Freiheit des Anderen gleich oder höher gewichtet ist, als die zu begrenzende Freiheit des Einen.
Sphären der Freiheit
Bei der Gewichtung der Freiheiten bediene ich mich dem Vergleich mit Sphären: Je enger eine Sphäre beim betroffenen Menschen liegt, desto wichtiger ist die Freiheit, die sie beschreibt. Ich gewichte die Freiheiten wie in der unten stehenden Grafik schematisch gezeichnet und werde das im Folgenden begründen.
Körperliche Unversehrtheit
Ganz im innersten liegt die Sphäre der körperlichen Unversehrtheit. Sie umgibt uns direkt und endet an unserer Haut oder wenige Zentimeter davon entfernt. Es ist die Wichtigste aller Freiheiten. Nichts und niemand darf sie uns nehmen, unter gar keinen Umständen. Die einzige Rechtfertigung, die wir haben, einen anderen Menschen zu verletzen, und damit in seine innerste und höchste Freiheit einzugreifen, kann nur sein, dass wir damit unsere eigene Freiheit gegen Übergriffe von ihm schützen wollen. Abgesehen davon kann nichts und kein Gesetz je die Legitimation erlangen, in die innerste und engste Freiheit eines Menschen einzugreifen. Diese Aussage schliesst nicht nur die Todesstrafe aus, sondern auch eine Impfpflicht1, sowie jegliche andere Form der Zwangsmedikation. Auf der anderen Seite aber hat auch jeder Mensch das nicht verhandelbare Recht, mit seinem Körper zu tun und zu lassen, was er will, selbst wenn er sich damit schadet. Damit meine ich nicht nur, dass jeder seine freiwillige Zustimmung zu Sado-Maso-Sexpraktiken geben darf, sondern auch, dass niemand das Recht hat einem anderen beispielsweise den Konsum von Drogen, Anabolika, oder sonstwelchen potentiell schädlichen Substanzen zu verbieten. Ebenso hat jeder Mensch ein uneinschränkbares Recht darauf, sein Leben zu beenden, wenn er das will. Die einzige legitime Möglichkeit, die andere haben, ihn davon abzubringen ist es, ihn zu überzeugen. Das heisst, man darf versuchen, andere über Risiken zu informieren, aber es gibt umgekehrt keine Pflicht, eine solche Information anzunehmen.
Klar ist damit auch, dass unabhängig von der Gesetzeslage die Beschneidung Minderjähriger immer ein Unrecht ist, egal ob es sich dabei um ein Mädchen oder einen Jungen handelt. Jeder Mensch hat zwar das Recht, sich selbst zu verletzen, das darf aber nur er selbst entscheiden. Die Eltern haben keinerlei Recht, in die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder einzudringen.
Wer einen sportlichen Wettbewerb durchführt, darf selbstverständlich Teilnahmebedingungen stellen. Solange die Teilnahme am Wettbewerb freiwillig ist, darf er Doping verbieten, Kontrollen fordern und von der Teilnahme ausschliessen, wer dagegen verstösst. Aber das geht dann alles über freiwillige Vereinbarungen zwischen mündigen Menschen und geht den Staat nichts an. Staatliche Dopinggesetze sind ein Unrecht, ebenso wie Drogenprohibition oder Sterbehilfeverbote. Derartige Gesetze sind nicht legitim und müssen daher auch nicht eingehalten werden.
Nochmals anders ist die Situation, wenn eine Person durch ihre Handlungen andere gefährdet, beispielsweise durch fahren in betrunkenem Zustand. In dem Fall hat die gefährdete Person grundsätzlich einen Anspruch auf Beseitigung der Gefahr, zumal in diesem Fall, wie wir später sehen noch sehen werden, die weniger grundlegende Handlungsfreiheit des einen, nämlich das Recht, betrunken Auto fahren zu dürfen, eine konkrete Gefahr an Leib und Leben für den anderen darstellt, also in seine innerste Freiheit eingreift. Jedoch sollte man in solchen Fällen auch sehr zurückhaltend sein, denn die Gefährdung einer Freiheit ist nur ein potentieller, aber noch kein konkreter Eingriff in die Freiheit. Das heisst, eine Gefährdung sollte ziemlich konkret und unmittelbar sein, um sie untersagen zu dürfen. Oder anders gesagt: Die geltende Strassenverkehrsordnung geht viel zu weit und greift viel zu tief in die Freiheiten ein, insbesondere auch da sie nicht nur konkrete, sondern auch «abstrakte» Gefährdung bestraft.
Eigentum
Während die Zuordnung der körperlichen Unversehrtheit zum innersten Kreis noch klar, eindeutig und intuitiv ist, bedarf es bei den äusseren Kreisen einer Begründung für ihre Zuordnung. Es gibt politische Parteien, welche das Eigentum gering schätzen und sich öffentlich für Enteignungen aussprechen. Im Kommunismus hatte man versucht, das Eigentum weitgehend einzuschränken. Doch gerade die Tatsache, dass das jämmerlich schief ging und in massivster Unfreiheit und Unterdrückung endete, gibt einen klaren Hinweis darauf, dass das Eigentum eine sehr grundlegende Freiheit ist. Ebenfalls zeigt der Kommunismus, dass wirtschaftliche Prosperität Privateigentum zwingend voraussetzt und das Fehlen von Privateigentum eine Gesellschaft in Armut und Elend stürzt. Ein weiterer Hinweis ist die Wortherkunft: Laut Wikipedia hat sich das Wort «Freiheit» als Abstraktum zum Adjektiv «frei» gebildet, das sich aus dem indogermanischen Wurzelnomen «per(e)i», «nahe, bei» (= «das, was bei mir ist», das persönliche Eigentum) entwickelt.
Meine Vorgehensweise bei der Einstufung der Freiheiten hingegen ist, dass ich sie einander gegenüberstelle und prüfe, was passieren würde, wenn man sie tauschen würde. Ich stelle die Frage: Kommt das Recht auf Eigentum vor der Handlungsfreiheit oder umgekehrt? Dazu nehme ich ein konkretes Beispiel: Einer will Auto fahren. Besitzt er ein Auto, kann er es tun, besitzt er keines, kann er es nicht tun. Das Eigentum (oder zumindest das Verfügungsrecht) ist Voraussetzung der Handlung. Nehmen wir an, der Eine will immer noch Auto fahren, besitzt aber keins. Ein anderer hingegen besitzt eins. Darf der Eine nun dem Anderen sein Auto wegnehmen? Die Handlungsfreiheit des Einen steht dem Eigentumsrecht des Anderen gegenüber, beides muss gegeneinander abgewogen werden. Steht die Handlungsfreiheit über dem Eigentum, darf der Eine dem Anderen das Auto entwenden um seine Handlungsfreiheit durchzusetzen. Jeder darf jedem alles wegnehmen, wenn er es braucht, und damit ist ein Eigentum in dieser Konstellation unmöglich. Steht hingegen das Eigentumsrecht über der Handlungsfreiheit, hat der Eine kein Recht, dem Anderen sein Auto weg zu nehmen und der Andere darf seinen Besitz gegen den Zugriff des Einen verteidigen.
Hier zeigt sich auch, dass das Eigentum eine negative Freiheit, während das Recht über den Besitz anderer zu verfügen eine positive Freiheit wäre, die wie eingangs erklärt jeder negativen Freiheit untergeordnet ist. Letztlich hat jeder Mensch im Rahmen des bereits Gesagten das Recht zu tun, was er will, also auch zu arbeiten und Dinge zu erschaffen. Damit verbunden ist aber unmittelbar auch, dass er das Recht auf die Früchte seiner Arbeit hat.
Das Eigentum ist quasi die Transportation der Leistungen der Gegenwart in die Zukunft. Dadurch ist das Recht auf Eigentum ein wichtiges Element der Freiheit. Eigentum muss der Handlungsfreiheit zudem übergeordnet sein, weil Eigentum oft Voraussetzung für Handlungsfreiheit ist. Das heisst, auf die Freiheit, Besitz haben und verteidigen zu dürfen, kann nicht verzichtet werden. Gleichzeitig aber ist das Recht auf Eigentum sehr hoch anzusiedeln, da es anders gar nicht möglich ist. Dadurch ist es zwingend im zweiten Kreis anzusiedeln. Somit sind Eingriffe in das Eigentum äusserst schwerwiegend. Schwerwiegender als ein Eingriff ins Eigentum ist nur noch ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Handlungsfreiheit
Die nächste sehr wichtige Freiheit ist, tun zu dürfen, was immer man will. Natürlich nur solange man damit nicht eine höhere Freiheit anderer behindert. Etwas tun zu dürfen ist auch immer sehr viel gewichtiger, als eine Handlung verhindern zu dürfen. Im Gegenteil, ein «Verhinderungsrecht» gibt es nicht, ja kann es nicht geben, weil es sich immer gegen die Handlungsfreiheit eines anderen richtet. Die einzige Möglichkeit, jemandem eine Handlung zu verbieten ist, wenn diese Handlung eine gewichtigere Freiheit von mir einschränkt oder unmittelbar gefährdet. Beispielsweise hat jeder Mensch das Recht auf freie Wahl seiner sexuellen Orientierung und darf im Konsens beliebige Sexualpraktiken vollziehen. Ein anderes Beispiel: Das Recht einer Frau, sich so zu kleiden wie sie will und in der Öffentlichkeit frei zu bewegen steht über dem Anspruch eines konservativen Moslems, keine unverhüllten Frauen sehen zu müssen. Nichts und niemand hat ein Recht, jemandem eine Handlung zu verbieten, die nicht in eine mindestens ebenbürtige Freiheit eines anderen eingreifen. Es gibt kein Recht, jemandem etwas zu verbieten, es sei denn, um damit seine eigene höher gewichtete Freiheit zu schützen.
Daher ist es weder legitim, gleichgeschlechtliche Personen in ihrer Handlungsfreiheit zu diskriminieren, noch Nacktwanderverbote aufzustellen. Wem eine sexuelle Orientierung nicht passt, der braucht sie nicht zu betreiben, aber er hat kein Recht, sie anderen zu verbieten. Wem unbekleidete Menschen nicht passen, der kann wegschauen. Weghören hingegen ist weniger leicht, somit muss bei Lärmbelästigung im Einzelfall zwischen Handlungsfreiheit und möglicher Gesundheitsgefährdung oder Wertminderung von Eigentum abgewogen werden. Dasselbe gilt für Geruchsemmissionen.
Inklusion, Teilhabe
Die äusserste und letzte Stufe der Freiheit ist schliesslich die Inklusion, die Teilhabe. Ein äusserst schwammiger Begriff, der einer Klärung bedarf. Die Wikipedia und viele Autoren bringen Teilhabe direkt mit Behinderungen in Verbindung, und zwar nicht in dem Sinn, dass man Behinderte nicht aktiv ausschliessen darf, sondern dass die aktiv eingebunden werden müssen. Und damit handelt es sich um eine positive Freiheit, nicht um eine negative. Nur schon deswegen landet sie auf der äussersten Stufe. Sie darf niemals aufgezwungen werden, rechtfertigt keinerlei Eingriffe in die Handlungfreiheit oder gar das Eigentum anderer.
Die Integration auch von Menschen mit Behinderungen ist ohne Zweifel ein erstrebenswertes Ziel, wie eigentlich alle positiven Freiheiten. Dennoch darf sie, wie alle positiven Freiheiten, nur als freiwillig zu erreichendes Ziel formuliert werden, aber nicht als freiheitsbeschränkender Zwang. Da viele Menschen dem Ziel zustimmen werden, sollte es auch möglich sein, wesentliche Fortschritte ohne Zwang zu erreichen.
Teilhabe hat es nur aus zwei Gründen als einzige positive Freiheit überhaupt in diese Ausführungen geschafft. Zum einen kann man sie durchaus auch umfassender verstehen und dann als negative Freiheit formulieren. Zum anderen gibt es den Spezialfall des staatlichen Handelns, wo nicht die individuelle Freiheit eingeschränkt wird, sondern das Handeln eines Zwangskolletivs, das ungefragt alle Menschen umfasst. Der Staat will seine Macht auch auf Behinderte ausüben, folglich ist es richtig, Teilhabe und Inklusion staatlichem Handeln aufzuzwingen. Wobei man in Einzelfällen durchaus Umfang, Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen muss.
Man kann den Begriff Inklusion und Teilhabe ausweiten auf Rassen, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Weltanschauungen,und so weiter. Niemand darf benachteiligt oder ausgeschlossen werden, nur weil man ihn aufgrund irgendeines Merkmals von anderen unterscheiden kann. Die Voraussetzung ist aber, dass es eine negative Freiheit bleibt. So darf eine Fluggesellschaft frei entscheiden, welche Plätze sie anbietet, aber sie muss diese Plätze dann zu den beworbenen Bedingungen auch abgeben und darf niemanden zum Beispiel auf Grund von Hautfarbe oder Geschlecht abweisen. Doch es bleibt eine negative Freiheit: Ein Fettsack kann sich bei einer Fluggesellschaft zwar auch ein Billett verkaufen, hat aber keinen Anspruch auf einen breiteren Sitz. Es ist sein Problem, ob das Angebot für ihn passt oder nicht. Entweder der Sitz passt, oder er kann das Angebot der Fluggesellschaft nicht annehmen und sie ist nicht verpflichtet, es ihm zu ermöglichen. Sollte es ein Geschäftsmodell sein, kann eine Fluggesellschaft natürlich freiwillig extrabreite Sitze anbieten, wobei selbstverständlich auch dünne dieses Angebot annehmen können.
Anders ist es, wenn der Staat die Fluggesellschaft betreiben würde. Da der Staat mit seinen Steuern alle Einwohner zwangsenteignet und sich sein Geld bei Dick und Dünn holt, müsste er seine Flugzeuge so bestuhlen, dass auch ein Fettsack sitzen kann. Damit zahlen die Normalgewichtigen zuviel. Unter anderem deswegen sollte der Staat keine Unternehmen betreiben und sich auf seine Kernaufgaben beschränken.
Fazit
Freiheit ist kein einfacher Begriff, es ist eine Klärung notwendig, wie ich das hier versuche, bevor sich daraus politische Aussagen oder Handlungsrichtlinien ableiten lassen. Freiheit ist nicht absolut, sondern beschränkt durch die Freiheit anderer, wobei nicht jede Form der Freiheit gleich wichtig ist und nicht jede vermeintliche Freiheit tatsächlich auch eine ist. Ich habe versucht, Formen von Freiheit nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien zu gewichten und abzustufen, um darauf in konkreten Entscheidungen Bezug nehmen zu können. Diese Überlegungen sollen vor allem auch meine früheren Aussagen über die notwendigen Beschränkungen von Staat und Demokratie weiter führen.
Selbstverständlich bin ich offen für Kritik oder Ergänzungen. Du kannst gern unten Deinen Kommentar abgeben, oder mir auf andere Art Deine Rückmeldungen zukommen lassen.
Valentina am 2. April 2016 um 07:47 Uhr
Hallo Marc
Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag. Hier meine Kommentare:
Freiheit: Die neg. Freiheit zeichnet sich m.E. nicht dadurch aus, dass sie dem Kozept der positiven Freiheit per se überlegen, greifbarer wäre, sondern, und da gehe ich mit Dir einig, dass es die unmittelbarere Form von Freiheit ist. Allerdings ist dann, und das hab ich besonders aus der Mill Lektüre On Liberty mitgenommen, die negative Freiheit auf den zweiten Blick auch eine rechte «Kiste». Der J.S. Mill geht also hin und versucht als Guideline der negativen Freiheit das Nichtschädigungs- und Nichteinmischungsprinzip einzuführen. Verbunden mit dem Anspruch quasi, diese Sache der Freiheit zu klären. Meiner Meinung nach gelingt im das aber nur mässig, denn das Nichtschädigungsprinzip und das Grenzen setzen dort, wo ich durch meine Handlung dem anderen schade und mit meinen Handlungen (negativ) auf andere einwirke, ist sehr fliessend. Besonders spannend sind für mich die Stellen in On Liberty, wo Mill sich dann mit seiner Güterabwägung gegen den Vorrang der negativen Freiheit wendet: Zum Beispiel, so Mill, darf man auf öffentlichen Plätzen dies und das nicht, weil die Möglichkeit, beispielsweise zu Ungehorsam aufzurufen, dann dem Interesse des Kollektivs zuwiderläuft. Heisst also, ein (liberaler) Autor, der die negative Freiheit verteidigt, vertritt hie und da plötzlich die Meinung, das kollektive/ öffentliche Interesse sei höher zu gewichten als die (individuelle) Versammlungs- und Redefreiheit. Das finde ich schon bemerkenswert.
Eigentum:
Du schreibst vom Eigentum als Recht ersten Ranges. Dazu Folgendes aus der Eigentumstheorie von Immanuel Kant: Im Verlaufe seiner Beschäftigung mit der Eigentumstheorie hat Kant sich gegen die meritorische Eigentumstheorie (Eigentum qua Arbeit) gestellt. Seine eigene Theorie in Kürze: Eigentum ist in Postulat der praktischen Vernunft. Ein koordinatives, „logistisches“ Momentum also. Er hat dazu zwischen Besitz – „so weit die Kanonen reichen“- und intelligiblem Besitz unterschieden. Intelligibler Besitz heisst am Ende, dass wir uns aus praktischen Vernunftgründen darauf einigen sollten, Eigentum zu achten, auch wenn wir unmittelbar auf etwas zugreifen und es einem Anderen wegnehmen könnten. Ein nichtabgeschlossenes Velo im öffentlichen Raum zum Beispiel. Obschon nicht „angeschrieben», nehmen wir es nicht mit (also, das gilt doch nicht für alle (= ), da es intelligibler Besitz ist. Woraus ich schliesse: Besitz ist etwas unmittelbares, Eigentum allerdings etwas staatlich Geschaffenes und darum Vermitteltes.
Klaus Roggendorf am 16. April 2017 um 08:20 Uhr
Freiheit* ist eine Negation der Wirklichkeit*
Von Klaus Roggendorf 21.01.2011, 20.15 Uhr
Freiheit* ist eine Negation der Wirklichkeit
Was die unbewußt dominanten Antriebe sind die Ursache
törichter Begriffsverwirrung.
Die Metaphysik des Lebens steht noch immer im Dienste einer falsch verstandenen, maßlosen, idealistischen Freiheit des Individuums.
Ein philosophisch unrealistischer Freiheitsbegriff – lebenspraktisch ausgelebt – muß die Leiden «der realen Hölle des Bestehenden» noch weiter verstärken, weil derartig unrealistisch-individualisierte Freiheits-
Ansprüche – insbesondere, mit dem Blick auf`s Ganze – unerfüllbar bleiben müssen.
Die evolutiven, stammesgeschichtlichen Konzepte des Lebendigen folgen weitestgehend unbewußt reaktiv intendiert der Natur in ihren wirklichen,inneren Zusammenhängen und spiegeln diese im bewußten Begreifen der bewußt und individuell lebenden Wesen. D. h m.E., dass Kants Begriff
des Lebens, der Kritik der Urteilskraft, zunächst metaphysisch auf die fundamental unbewußten Zusammenhänge allen Lebens zurückgeführt werden muß, ehe die Urteilskraft «über sich hinausgeführt» wird.
Kurz, die – nur vom bewußten Sein ausgehende- Lebensbetrachtung vermittelt nur ein Zerrbild der wirklichen metaphysischen Zusammenhänge und Fundamentalbedingungen des Lebens.Solche Metaphysik versteht die Wirklichkeit – mit ihrem anthropozentrisch idealistisch verkürztem Tunnelblick – gerade n i c h t als weitestgehend von unbewußten Antrieben gelenkt, wie das
stammesgeschichtlich geboten wäre.
Das führt zu verhängnisvoll falschen Begriffen und maßlosen Postulaten,welche die Natur nur als mögliche Grundlage, eher als Gegensatz verstehen und so eine angeblich menschliche Freiheit (maßlos und willkürlich verhängnisvoll) philosophisch «begründet» denk- und lebbar machen.
Das Lebendige ist Metapher der Freiheit und die Freiheit Metapher
des Lebendigen, wenn die weitestgehenden unbewußten genetischen
Dominanzen u.a. rahmengebende natürliche Determinationen so
realitätsgemäß wie möglich reflektiv in den Blick genommen werden.
Die menschliche Freiheit ist verhängnisvoll überbewertet und folgenreich und leiderzeugend mißbraucht , wie dies der heutige Zustand der Welt und Menschheit eindeutig zeigt.
Das ist so, weil die Philosophen bis heute keinen realistischen – ethischen
und lebenspraktisch-moralisch verantwortbar – lebbaren Rahmen
fundamental begründen und rechtfertigen konnten.
Die Metaphysik des Lebens kann erst dann zunehmend im Dienste der Freiheit des Individuums stehen, wenn der Freiheitsbegriff den metaphysisch und die tammesgeschichtlich fundamentalen Zusammenhängen mittels aller Erkenntnisse, insbesondere der von Freud und Darwin, auf die Spur kommt.
Damit reflektiert man dann auch die evolutiv prinzipiellen, dominant unbewußten Antriebe, welche zu der noch immer realen Hölle des Bestehenden geführt haben, wie dies der enorme Anstieg der psychischen Störungen beweist.
Wir haben nur eine Chance, wir müssen der Wahrheit näher kommen,als wir ihr sind, denn allein die Wahrheit macht uns frei.
Am besten, wir lehren und lernen die Wahrheit zu lieben und machen die strikte Wahrheitsorientierung, wie oben philosophisch begründet,zur wichtigsten menschlich ethisch-moralischen Maxime und nachhaltig lebensförderliche- «Leitwährung philosophischer Lebenskunst»!,-)
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Roggendorf Mehr davon im Internet unter Klaus Roggendorf + – *
Marc Wäckerlin am 4. Mai 2017 um 11:17 Uhr
Lieber Klaus
Was Du schreibst hat keinen Zusammenhang mit meinem Artikel. Metaphysik ist auch hier kein tauglicher Ansatz.
Wenn es um Freiheit geht, sind die relevanten Fragen ganz praktischer und pragmatischer Natur:
Der Rest ergibt sich aus der Erkenntnis, dass es keinen Grund gibt, einzelnen mehr Rechte zu zugestehen, als anderen, auch dann nicht, wenn sie sich in einer Gruppe organisieren. Wenn alle Menschen dieselben Rechte haben, ergibt sich die Freiheit und das oben geschriebene von selbst.
Was Deine philosophischen Betrachtungen betrifft: Für uns Menschen ist letztlich nur die antropozentrische Sichtweise relevant. Nichts hat einen Wert an sich, nur wir Menschen geben Dingen einen Wert. Nur wir Menschen wertschätzen zum Beispiel die Natur. Das Sein an sich ist wertlos in dem Sinne, dass es nicht bewertet ist, es sei denn durch eine intelligente Lebensform, wie die Menschen. Ich stimme Dir zu, dass wir nach Erkenntnis von Wahrheit streben sollten. Aber was die erkannte Wahrheit für den Menschen bedeutet, das darf jeder für sich selbst entscheiden.
Klaus Roggendorf am 6. Mai 2017 um 07:55 Uhr
Freiheit ist weitestgehend eine Negation der Wirklichkeit, wenn man die leitvolle Menschheitsgeschichte und deren Folgen stammesgeschichtlich antriebsdynamisch reflektiert und erkenntnisstandgerecht betrachtet.
Freiheit ohne eine antriebsdynamisch moralisch reflektierte und erkenntnisstandgerechte Verantwortung ist Willkür.Der falsche Begriff und der Mißbrauch der Freiheit hat die Fehlentwicklung der Menschheitsgeschichte auf allen sozialen Ebenen befördert….Freiheit ist ohne Verantwortung und dere klaren Definitionen nicht zu haben. Klaus Roggendorf
Marc Wäckerlin am 6. Mai 2017 um 11:08 Uhr
Die einzige Verantwortung, die persönliche Freiheit zwingend mit sich bringt, ist das Respektieren der Freiheit anderer.